Sitzung des Großen Gemeinderates Münchenbuchsee vom 29.11.2018
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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1. Büro des Grossen Gemeinderats (GGR); Wahlen für das Jahr 2019

Folgende Personen werden für das Jahr 2019 ins Büro Grosser Gemeinderat gewählt:

Präsident: Gerber Urs-Thomas, FDP

1. Vizepräsident: Kast Manuel, SP

2. Vizepräsident: Krebs Thomas, SVP

Stimmenzähler: Stettler Kurt, SVP

Stimmenzähler: Bisogni Nicola SP

2. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Wahl Präsidium und Vizepräsidium für die Jahre 2019 und 2020

Françoise Bartlome-Gallandre, FDP, wird per 01.01.2019 als Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission (GPK) gewählt.

Wolfgang Eckstein, SP, wird per 01.01.2019 als Vizepräsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK) gewählt. 

3. Geschäftsprüfungskommission (GPK); Ersatzwahl für Heinz Wallimann, SVP

Claudia Kammermann wird per 01.01.2019 als Mitglied in die Geschäftsprüfungskommission gewählt.

4. Hochbaukommission (HBK); Ersatzwahl für Martin Fröhlich, SP

Manuel Kast wird per 01.01.2019 als Mitglied in die Hochbaukommission gewählt.

5. Hochbaukommission (HBK); Ersatzwahl für Katharina Melliger, SVP

Patrick Käser wird per 01.01.2019 als Mitglied in die Hochbaukommission gewählt.

6. Kommission für soziale Fragen (KOSOF); Ersatzwahl für Beatrice Hostettler, SP

Daniela Humbel wird per 01.01.2019 als Mitglied in die Kommission für soziale Fragen gewählt.

7. Finanzkommission (FIKO); Ersatzwahl für Arduino Lavina, SVP

Thomas Hammerich wird per 01.01.2019 als Mitglied in die Finanzkommission gewählt.

8. Wahl- und Abstimmungskommission (WAKO); Ersatzwahl für Lotti Haller, FDP

Virginie Trachsel wird per sofort als Mitglied in die Wahl- und Abstimmungskommission gewählt.

9. Bildungskommission (BIKO); Ersatzwahl für Eva Häberli Vogelsang, SP

Ralph Lagger wird per 01.01.2019 als Mitglied in die Bildungskommission gewählt.

10. Öffentliche Sicherheit, Teilrevision OgR (Art. 35); Verabschiedung zHd Volksabstimmung vom 10.02.2019

Der Grosse Gemeinderat empfiehlt dem Souverän die Annahme der Teilrevision Art. 35 Organisationsreglement.

Die Botschaft und der Stimmzettel werden genehmigt und zuhanden der Volksabstimmung vom 10.02.2019 freigegeben.

Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Botschaft zuhanden Volksabstimmung vom 10.02.2019

Stimmzettel

11. Baukredit Sanierung Schlösslistrasse; Genehmigung

Das Projekt zur Sanierung des Strassenoberbaus der Schlösslistrasse wird genehmigt.

Dem Verpflichtungskredit für die Baukosten von insgesamt Fr. 373‘000.00 inkl. MwSt., zu Lasten der Investitionsrechnung des Allgemeinen Haushalts, wird zugestimmt.

Technischer Bericht der Basler & Hofmann AG vom 31.05.2018

12. Kreditabrechnung Industriestrasse, Neubau Trottoir, Sanierung Strassenabschnitt und Wasserleitungserneuerung; Genehmigung

Der obenstehende Verpflichtungskredit, mit einer Kreditsumme von Fr. 693‘000.00, effektiv getätigten Ausgaben von Fr. 602‘034.55 und die daraus resultierende Kreditunterschreitung von Fr. 90‘965.45 werden genehmigt.

13. Motion Toni Mollet, EVP; SVSA: Verkehrsproblem muss gelöst werden! Behandlung

Die Motion wird in Teilen (Punkte 2 und 3) als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

14. Motion André Quaile, SVP und Ruedi Löffel, EVP; Änderung Personalreglement Art. 16.1; Behandlung

Die Motion wird abgeschrieben.

15. Motion Katharina Häberli Harker, SP, Varianten zur Finanzierung Multifunktionales Gebäude MufuG; Behandlung

Die Motion wird abgelehnt.

16. Postulat Edith Bucheli Waber, GFL; kompostierbares Buchsi-Info; Behandlung

Das Postulat wird zurückgezogen.

17. Postulat Eva Häberli Vogelsang, SP; Jugendarbeit für ältere Jugendliche; Behandlung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

Bericht Jugendwerk / Stellungnahme

18. Postulat Urs Blattner, FDP; Jahresentschädigung Mitglieder Gemeinderat bei längerer Abwesenheit; Behandlung

Das Postulat wird abgeschrieben.

19. Postulat Andreas Burger, SP; "Reka-Checks für Lehrerinnen und Lehrer"; Behandlung

Der Grosse Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und schreibt das Postulat ab.

20. Postulat Christine Eckstein, EVP; Ein Beitrag gegen das "Lädelisterben", Behandlung

Das Postulat wird als erheblich erklärt und gleichzeitig abgeschrieben.

21. Interpellation Béatrice Schneider-Hebeisen, SVP; Drucksachen und Publikationen in Papierform der Gemeinde; Beantwortung

Von der Beantwortung der Interpellation wird Kenntnis genommen.

22. Dringliche Motion SP, GFL, EVP, FDP und BDP; "Umfassende Schulraumplanung jetzt!"; Behandlung

Die Motion wird als erheblich erklärt.

23. Geschäftsprüfungskommission; Berichterstattung Revision 2018

Von der Berichterstattung wird Kenntnis genommen.

24. Einfache Anfragen (Entgegennahme und Beantwortung)

Einfache Anfrage Claudia Kammermann, SVP; „Schulraumplanung“

Einfache Anfrage Stephan Marti, SP; Reka-Checks für Lehrerinnen und Lehrer

Einfache Anfrage Walter Lanz, BDP; Eltern-Patrouillendienst beim Schulhaus Paul Klee (nur Beantwortung)

Einfache Anfrage Walter Lanz, BDP; Signalisation Velo-Einmündung Bernstrasse beim Hofwilkreisel (nur Beantwortung)

25. Entgegennahme parlamentarischer Vorstösse

Postulat Wolfgang Eckstein, SP; „Erweiterung der Abstimmungsbotschaften mit Pro und Contra-Argumenten“

Postulat Luzia Genhart Feigenwinter, SP; „Sanierung Spielplatz Kirchgasse“

Postulat Manuel Kast, SP; Sinnvolle Budgetsitzungen

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit im Sinne von Art. 7 des Organisationsreglements bzw. Art. 54 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates veröffentlicht.

Gegen die Wahlgeschäfte Beschluss Nr. 1 – 9 können gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten die Wahlen am 17. Dezember 2018 in Kraft.

Beschluss Nr. 10 wird den Stimmberechtigten am 10. Februar 2019 im Rahmen einer Gemeindeabstimmung zum Entscheid unterbreitet.

Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalter Bern-Mittelland schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Werden sie nicht angefochten, treten sie am 7. Januar 2019 in Kraft.

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