

Gemeindesteuern 2019 werden bekannt gegeben

Ab Ende Februar 2019 werden grundsätzlich alle Steuerpflichtigen eine Steuervorausrechnung für das Jahr 2019 erhalten. Diese basiert in der Regel auf den Faktoren der letzten definitiven Veranlagung (Bemessungsjahr 2017). Wir empfehlen Ihnen, mindestens den Betrag dieser provisorischen Vorausrechnung zu überweisen (siehe auch unsere Hinweise betreffend Verzugszins). Falls durch eine Veränderung Ihrer persönlichen oder familiären Verhältnisse im laufenden Jahr grössere Abweichungen in Bezug auf das steuerbare Einkommen oder Vermögen zu erwarten sind, steht es Ihnen selbstverständlich frei, die Vorauszahlung nach eigenem Ermessen anzupassen. Einzahlungen können jederzeit auf unser Postcheckkonto IBAN CH73 0900 0000 4000 5583 5 erfolgen. Weitere Einzahlungsscheine können Sie telefonisch unter 061 756 81 23 oder direkt in unserem „Online-Schalter“ auf www.pfeffingen.ch bestellen.
Fällig wird die Gemeindesteuer 2019 am 30. September 2019 (Ausnahmen: Zuzug nach diesem Zeitpunkt oder vorherige Beendigung der Steuerpflicht). Auf allen Steuerbeträgen, die vor dem 31. Mai 2019 bezahlt werden, wird ein Skonto gewährt. Andererseits wird auf dem geschuldeten Steuerbetrag ab 1. Oktober 2019 ein Verzugszins belastet, welcher allerdings entfällt, wenn die provisorische Vorausrechnung vollständig und fristgerecht bezahlt und eine eventuelle Differenz nach Erhalt der definitiven Gemeindesteuerrechnung innert 30 Tagen beglichen wird.
Der Gemeinderat hat für das Steuerjahr 2019 den Skonto auf 1 % und den Verzugszins auf 5 % festgesetzt.