Der Stadtrat Ulster genemight Gebührenänderung.
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Mit Beschluss vom 20. November 2018 hat der Stadtrat eine Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadt- und Regionalbibliothek genehmigt. Die neue Benutzungs- und Gebührenordnung tritt per 4. März 2019 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss des Stadtrates sowie die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadt- und Regionalbibliothek liegen während der Rekursfrist in der Stadt- und Regionalbibliothek Uster, Bankstrasse 17, 8610 Uster, während der Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

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