Die Standeskommission hat einen Entwurf für eine Totalrevision der Gebührenverordnung samt Botschaft an den Grossen Rat eingehend beraten.
Notiz
Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional
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Die Verordnung über die Gebühren der kantonalen Verwaltung vom 25. Juni 2007 (GS 172.510) soll totalrevidiert werden. Sie ist nach den Kontonummern der Staatsrechnung gegliedert. Unter der gleichen Kontonummer sind teilweise sehr viele unterschiedliche Gebühren aufgelistet, die deshalb oftmals nur schwierig zu finden und eindeutig zuzuordnen sind. Die totalrevidierte Gebührenverordnung sieht bei der Festlegung der Gebührenhöhe einen Systemwechsel vor. In der bestehenden Verordnung bestimmte der Grosse Rat die Höhe sämtlicher Gebühren detailliert. Der verfassungsmässigen Vorgabe, dass der Grosse Rat für das Gebührenwesen zuständig ist, kann allerdings auch damit Rechnung getragen werden, dass der Grosse Rat einen Rahmen vorgibt und die Detailregelung durch die Standeskommission vorgenommen wird.

Nach den erarbeiteten Entwürfen wird der Grosse Rat einen solchen Rahmen in der neuen Gebührenverordnung abstecken, und die Standeskommission wird innerhalb dieses Rahmens in einem Gebührentarif die Höhe der einzelnen Gebühren festlegen. Mit dem Systemwechsel soll verhindert werden, dass der Grosse Rat sich weiter mit jeder noch so kleinen Änderung von Gebühren befassen muss. Bei Änderungsbedarf wird man mit dem neuen System flexibler reagieren können. Die Standeskommission hat den Entwurf der totalrevidierten Gebührenverordnung samt Botschaft an den Grossen Rat in erster Lesung beraten und beschlossen, zu den Unterlagen ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.

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