

Erneuerungswahl der Mitglieder der römisch-katholischen Synode

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 22. Dezember 2018 ist für die Wahl eines Mitglieds der römisch-katholischen Synode innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Antonio Fossetti, geb. 18.05.1972, von Pully, neu
Dörflistrasse 46, 8942 Oberrieden
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, das heisst bis 14. Februar 2019, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden kann. Es können auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindekanzlei Oberrieden, Alte Landstrasse 32, 8942 Oberrieden, eingereicht werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein; ebenso ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse erforderlich. Der oder die Vorgeschlagene ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort zu bezeichnen, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 22. Dezember 2018 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Liegt auch nach Ablauf dieser Frist nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, wird der oder die Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde als gewählt erklärt (Stille Wahl). Andernfalls wird am 19. Mai 2019 eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Rekurskommission der röm.-kath. Körperschaft, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.