Der Gemeinderat hat entschieden, den Antritt der neugewählten Behörden und Kommission der Politischen Gemeinde Rafz auf den 1. Juli 2018 festzulegen.
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Am 1. Januar 2018 sind die neuen Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte zum Amtsantritt mit dem neuen kantonalen Gemeindegesetz in Kraft getreten und somit erstmals bei den kommunalen Erneuerungswahlen für Amtsdauer 2018 bis 2022, zu beachten.

Neu treten der Gemeinderat, die Schulpflege und die Sozialbehörde ihr Amt am 1. Juli (erstmals 1. Juli 2018) an. Von dieser Regelung nicht betroffen ist u.a. die Rechnungsprüfungskommission.

Damit auch die beratenden Kommissionen ihre Tätigkeit zeitgleich per 1. Juli 2018 aufnehmen können, hat deren Wahl sinnvollerweise durch den amtierenden Gemeinderat zu erfolgen. Deshalb hat er beschlossen, die ihm unterstellten Kommissionen voraussichtlich an seiner letzten offiziellen Sitzung im Juni 2018 zu wählen, sodass ein einheitlicher Amtsantritt erfolgen kann. Der Rechnungsprüfungskommission als eigenständige Behörde wurde empfohlen, ihren Amtsantritt ebenfalls auf diesen Zeitpunkt festzulegen.

-Mitteilung der Gemeinde Rafz

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