

Das Neuste aus der Gemeinde

Betreibungsamt
Infolge Weiterbildung der Betreibungsbeamten bleibt das regionale Betreibungsamt in Waltenschwil am Freitag, 12. April 2019 den ganzen Tag, geschlossen. Das Betreibungsamt ist am Montag, 15. April 2019 wieder ordentlich geöffnet.
Papiersammlung
Am Dienstag, 16. April 2019 findet die nächste Papiersammlung statt. Die Papiersammlung wird durch die Koch Fuhrhalterei AG, Wohlen, durchgeführt. Die Bevölkerung wird gebeten, das Papier sauber und kleingebündelt bereitzustellen. Bei Regenwetter ist das Papier entsprechend abzudecken. Die Sammlung beginnt ab 07.00 Uhr.
Sperrung Kantonsstrasse Waltenschwil bis Hermetschwil
Die Kantonsstrasse K 361, Waltenschwil bis Hermetschwil, ist infolge der Sanierung und Verbreiterung inkl. Amphibienschutzmassnahmen für jeglichen Motorfahrzeugverkehr, Zweiradverkehr und Fussgänger seit dem 01. April 2019 bis Freitag, 30. August 2019, 16.00 Uhr, gesperrt. Es besteht eine signalisierte Umleitung.
Geschwindigkeitskontrollen
Am Freitag, 08. März 2019 wurden an der Bremgarterstrasse (Signalisiert 50 km/h) Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Während einer Stunde wurden insgesamt 220 Fahrzeuge gemessen. Durch die Regionalpolizei mussten infolge Übertretungen der Höchstgeschwindigkeit 12 Ordnungsbussen ausgesprochen werden. Die höchste Geschwindigkeit betrug 69 km/h.
Hundehaltung
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Hundehalterinnen und Hundehalter gemäss gültigem Hundegesetz verpflichtet sind, auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere auf Strassen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen, Wiesen und Äckern den Kot ihres Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäss (z.B. in den Robidog-Behältern) zu entsorgen. Wir danken allen Hundehalter/innen, wenn sie die „Häufchen“ ihres Hundes aufnehmen und nicht einfach liegen lassen.
Es wird ebenfalls daran erinnert, innerhalb bewohntem Gebiet, die Hunde an der Leine zu führen und auf Privateigentum Rücksicht zu nehmen. Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten, Setzen (Gebären) und Aufziehen ihrer Nachkommen. Alle Hundehalter sind somit verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern. Nicht nur das Jagen oder Hetzen, sondern bereits das Hochscheuchen kann bei Wildtieren erheblichen Stress auslösen und sie in Gefahr bringen. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme. Die Wildtiere werden es Ihnen danken!
Ortsmuseum
Am Sonntag, 07. April 2019, 10.00 bis 12.00 Uhr, ist das Ortsmuseum am Kirchweg 5 wieder zur Besichtigung geöffnet. Die Ortsmuseumskommission freut sich auf Ihren Besuch.