Der Gemeinderat Biel-Bienne informiert am 27. März 2019 über die aktuellen Gemeinderatsbeschlüsse.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
Ad

Mediation zwischen AJZ und Alpine Finanz Immobilien AG sichergestellt

Der Gemeinderat hat in einem Schreiben an den Verein Autonomes Jugendzentrum (AJZ) und an die Alpine Finanz Immobilien AG bestätigt, dass er bereit ist, die von den Parteien im Rahmen einer gegenseitigen Vereinbarung (siehe Medienmitteilung vom 26. Februar 2019) gewünschte Mediation im Falle unüberbrückbarer Konflikte zwischen den beiden Nachbarn zu übernehmen. Ein entsprechendes Gesuch muss die interessierte Partei vor der Beschreitung des Rechtweges an das Generalsekretariat der Präsidialdirektion richten, welche in einem solchen Fall die Sachlage prüfen und einen Vorschlag machen würde, wie die Mediation im konkreten Einzelfall organisiert und von wem geleitet werden soll. Der Gemeinderat geht davon aus, dass durch die Einbindung der Alpine Finanz Immobilien AG in den sog. «runden Tisch» des AJZ, welcher regelmässig tagt und Fragen der Nachbarschaft diskutiert und gute Lösungen für allfällige Probleme sucht, das Risiko der Notwendigkeit einer Mediation weitgehend minimieren lässt.

Petition gegen das Abstellen von Occasion- und Schrottautos an der Jakobstrasse 55

Der Gemeinderat hat die Petition der Quartierbewohnerinnen und -bewohner im Bereich der Jakobstrasse 55 zur Kenntnis genommen, die den Gemeinderat auffordern, etwas gegen die derzeitige Nutzung dieser Parzelle zu unternehmen. Seit mehreren Jahren werden dort nördlich der Industriehalle, die den grössten Teil des betreffenden Grundstücks einnimmt, zahlreiche Schrottautos unter offenem Himmel abgestellt, da ein Teil dieser Halle von einem Autoabbruchunternehmen genutzt wird. Die Betroffenen wünschen insbesondere, dass der Betreiber des Abbruchunternehmens die Arbeitszeiten einhält, auf das Befahren der Rasenstreifen entlang der Jakob-Strasse verzichtet, darauf achtet, dass der öffentliche Raum sauber gehalten wird, die Lärmvorschriften einhält und den Kirchenfeldweg nicht mit Lastwagen befährt. Sie bezweifeln ausserdem, dass diese Nutzung gesetzeskonform ist. Der Fall wird deshalb baupolizeilich untersucht.

Ad
Ad