Die Gemeinde Wikon berichtet über die Entschiede des Gemeinderats.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Neue Gemeindepräsidentin Dr. iur. Michaela Tschuor-Naydowski

Für das Amt der Gemeindepräsidentin, des Gemeindepräsidenten sind nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet worden, als zu wählen sind. Frau Michaela Tschuor, im Hasenacher 9, 4806 Wikon ist demnach als Gemeindepräsidentin für den Rest der Amtsdauer 2016 – 2020 in stiller Wahl gewählt worden. Der Amtsantritt erfolgt am 1. Mai 2019. Der auf den 28. April 2019 angesetzte Urnengang für die Ersatzwahl des Präsidenten des Gemeinderates ist daher abgesagt.

Der Gemeinderat gratuliert Michaela Tschuor herzlich zur Wahl und freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit.

Ersatzwahl Gemeinderätin Michaela Tschuor-Naydowski, Sonntag, 2. Juni 2019

Durch die Wahl von Michaela Tschuor als Gemeindepräsidentin ist sie gezwungen, als Sozialvorsteherin zu demissionieren.

Am Sonntag, 2. Juni 2019, wird daher die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderats Wikon für den Rest der Amtsdauer 2016 - 2020 im Urnenverfahren stattfinden. Die detaillierte Wahlanordnung mit weiteren Angaben und Fristen ist im offiziellen Anschlagkasten und auf der Gemeindewebseite www.wikon.ch bekannt gemacht.

Wahlvorschläge müssen bis spätestens am Montag, 15. April 2019, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Wikon eintreffen. Jeder Wahlvorschlag ist durch mindestens 10 Stimmberechtigte der Gemeinde Wikon zu unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wikon erhältlich.

Wird für die Ersatzwahl nur eine Kandidatin oder ein Kandidat vorgeschlagen, so ist diese oder dieser in stiller Wahl gewählt. Gibt es weitere Kandidatinnen oder Kandidaten, findet ein erster Wahlgang am Sonntag, 2. Juni 2019 statt. Das Urnenbüro befindet sich in der Gemeindeverwaltung Wikon, Heimatweg 3 und ist von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr, geöffnet.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Ostern

Mittwoch, 17. April 14.00 - 17.00 Uhr

Donnerstag, 18. April geschlossen

Karfreitag, 19. April geschlossen

Ostermontag, 22. April geschlossen

Ab Dienstag, 23. April 2019, ist die Gemeindeverwaltung wieder zu den üblichen Bürozeiten geöffnet.

Dienstjubiläum Käthi Saner

Am 1. März 2019 durfte Käthi Saner, Gemeindebuchhalterin, auf 30 Dienstjahre zurückblicken. Der Gemeinderat gratuliert Käthi Saner zum Dienstjubiläum und bedankt sich herzlich für ihren grossen Einsatz. Für die weitere Tätigkeit wünscht er ihr viel Freude.

Gemeinderat hat das Siedlungsleitbild behörden-verbindlich verabschiedet

Das Siedlungsleitbild befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs- und Landschaftsräume. Der Gemeinderat will die Entwicklung von Siedlung und Landschaft, Verkehrsbedürfnisse von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie der Wirtschaft, Erschliessungsfragen, Umweltfragen sowie den ökonomischen Einsatz der finanziellen Mittel in einen Zusammenhang stellen und die strategischen Ziele der Ortsplanung bezeichnen. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt jeweils im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten. Die Überlegungen im Siedlungsleitbild sind aus heutiger Sicht formuliert. Sie werden laufend überprüft und bei Veränderung wesentlicher Voraussetzungen den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Das Siedlungsleitbild ist das politische und strategische Führungsinstrument des Gemeinderats und zeigt behördenverbindlich die erwünschte räumliche Entwicklung der Gemeinde Wikon auf. Der Gemeinderat und die Verwaltung richten ihre nachfolgenden Planungen auf die strategischen Ziele des Siedlungsleitbilds aus. Zudem konzentriert man sich auf die Bestimmung der strategischen Ziele und generellen, raumwirksamen Massnahmen, enthält aber auch einzelne konkrete Massnahmen. Der nötige Spielraum für die nachfolgenden Planungen bleibt erhalten und erlaubt sich mittel- und langfristige Überlegungen zur Raumentwicklung, die über den kurzfristigen Planungshorizont der anstehenden Gesamtrevision der Ortsplanung hinausgehen. Planungshorizont ist das Jahr 2040 und fasst alle relevanten Aspekte der Raumnutzung zu einem Gesamtbild zusammen. Bei der Umsetzung in den Zonenplan und andere Planungsinstrumente müssen die Interessen unterschiedlicher Ansprüche abgewogen werden. Speziellen Dank gebührt der Siedlungsleitbild-Kommission, welche an 9 Sitzungen und einem öffentlichen Workshop aktivdas Siedlungsleitbild erarbeitet hat.

• René Wiederkehr, Gemeindepräsident

• Michaela Tschuor, Vizegemeindepräsidentin

• Guido Hodel, Vertreter Baukommission

• Andrea Baumgartner

• Andreas Hauswirth

• Markus Schildknecht

• Sabine Siegrist

Ebenfalls bedankt sich der Gemeinderat bei den verantwortlichen Planer von Kost & Partner AG.

• Romeo Venetz, dipl. Kultur-Ingenieur ETH, MAS ETH in Raumplanung

• Lisa Mühlebach, BSc FHO in Raumplanung

Das Siedlungsleitbild ist das Fundament einer weitsichtigen Ortsplanung und fügt sich in den Planungsablauf ein, der „vom Übergeordneten zum Detail“ führt. Es dient als Grundlage bei der Überarbeitung des Bau- und Zonenreglements (BZR), der Zonenpläne Siedlung und Landschaft, des Erschliessungsrichtplans sowie für nachfolgende Planungen. Das Siedlungsleitbild ist auf der Gemeinde Webseite www.wikon.ch aufgeschaltet.

Sanierung Waldspielplatz

Wir möchten daran erinnern, dass zwischen dem 8. April und 12. April 2019 der Waldspielplatz saniert wird. Während dieser Zeit ist der Spielplatz gesperrt. Wir bitten um Beachtung der Sperrung, damit die Arbeiten nicht behindert werden. Danke für die Kenntnisnahme.

Spende Waldspielplaz

Der gemeinnützige Frauenverein hat anlässlich seiner Mitgliederversammlung vom 15. März 2019 beschlossen Fr. 1‘000.00 an unseren Waldspielplatz zu spenden. Der Gemeinderat dankt dem Frauenverein herzlich für diese Spende im Namen der gesamten Bevölkerung. Erfreulich zu vernehmen waren ausserdem all die Aktivitäten, die der Frauenverein für unsere Gemeinde leistet, seien dies die „Chilbi“, Geburtstagsbesuche oder die Seniorenfasnacht. Der Gemeinderat wünscht dem Frauenverein weiterhin so viel Energie und Einsatzfreude.

Erteilte Baubewilligungen

- Hagmann Matthias und Priska, im Hasenacher 3, 4806 Wikon, Planänderung Anbau für Sauna / neue Terrassengestaltung

- Brülhart Marta, Bahnhofstrasse 20, 4806 Wikon, für den An– und Umbau des Einfamilienhauses in Zweifamilienhaus / Neubau Garage

- Korporation Wikon, vorderes Weidli 2, 4806 Wikon, für die Strassensanierung und den Werkleitungsbau Lindenmattweg

- Galliker Transport AG, Kantonsstrasse 2, 6246 Altishofen, für die Fassaden– und Dachsanierung an der Bahnhofstrasse

- Wohnbaugenossenschaft Wikon, Postfach 148, 4806 Wikon, für den Neubau Geräteraum und Belagseinbau Vorplatz, Arbeiten am Trottoir, Sanierung Containerplatz an der Chäppelimatte

- Schmitter André, Oberdorfstrasse 7, 4806 Wikon, für die Überdachung des Sitzplatzes mit Solar

Abbau des SBB-Billettautomaten

Am Bahnhof Brittnau-Wikon wird in der Woche ab 6. Mai 2019 der Billettautomat am Gleis 3 abgebaut. Da dieser Billettautomat das Ende der Lebensdauer erreicht hat, wird er nicht mehr eingesetzt.

Die Anzahl verkaufter Billette an den Automaten in Brittnau-Wikon ist aufgrund der Verlagerung der Billettkäufe auf die digitalen Kanäle rückläufig und beträgt im Durchschnitt nur noch 1 Billett pro Stunde. Daher wird die Anzahl Billettautomaten reduziert. Es steht weiterhin ein Billettautomat beim Gleis 2 zur Verfügung. Dieser ist gut erreichbar und hat ausreichend Kapazitäten, um die tägliche Anzahl Billette, welche über Automaten bezogen werden, abzuweichen. Auch über SBB.ch und App SBB Mobile sind jederzeit Billette und Fahrplanauskünfte erhältlich.

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