Neuhauser Abstimmungscouverts müssen nicht mehr frankiert werden.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat die Verordnung betreffend vorfrankierte Stimmund Wahlcouverts (NRB 160.100) genehmigt, sodass diese am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

Dementsprechend müssen die Abstimmungs- und Wahlcouverts ab sofort für die postalische Rücksendung nicht mehr frankiert werden. Bis zur rechtskräftigen Änderung des kantonalen Wahlgesetzes müssen aber Abstimmungs- und Wahlcouverts, die direkt bei der Gemeinde eingeworfen werden, weiterhin bis Samstag, 12.00 Uhr, vor dem Abstimmungstermin bei dieser eintreffen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der zuständige Gemeindepräsident Dr. Stephan Rawyler zur Verfügung.

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