Die Gemeinde Egolzwil veröffentlicht am 30. Januar 2019 aktuelle Informationen.
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa
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Stille Wahl für Gemeinderat

Pascal Muff (CVP) als Mitglied des Gemeinderates und Roland Wermelinger (FDP) als Gemeindepräsident sind in stiller Wahl für den Rest der Amtsdauer 2016-2020 gewählt worden.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates und des Ressorts Präsidiales für den Rest der Amtsdauer 2016 – 2020 lief am 21. Januar 2019, 12.00 Uhr, ab. Innert der gesetzlichen Frist ging bei der Einreichungsstelle ein gemeinsamer Wahlvorschlag der FDP. Die Liberalen Egolzwil und der CVP Egolzwil ein. Als Mitglied des Gemeinderats wurde Pascal Muff (CVP, neu) vorgeschlagen und für das Gemeindepräsidium Roland Wermelinger (FDP), heutiger Vizepräsident. Da nicht mehr Kandidaten gemeldet worden als zu wählen sind, sind sie - vorbehältlich einer Stimmrechtsbeschwerde - in stiller Wahl gewählt. Der auf 10. März angesetzte Wahlgang findet somit nicht statt. Die Gewählten treten das Amt per 1. April 2019 an.

Pascal Muff, Dorf 23, ist in Egolzwil aufgewachsen und Vater von zwei Kindern. Der 36-Jährige ist als Einschätzungsexperte tätig und seit 2017 Präsident der Rechnungskommission. Die Ersatzwahl für das Präsidium der Rechnungskommission findet an der nächsten Gemeindeversammlung vom 13. Mai 2019 statt. Seit seiner Kindheit ist Pascal Muff Mitglied des TV Santenberg, wo er auch seit 15 Jahren ein Amt im Vorstand ausübt.

Der 59-jährige Roland Wermelinger, Seehalde 15, ist im Züribiet aufgewachsen, hat zwei erwachsene Söhne und wohnt mit seiner Lebenspartnerin seit 2011 in Egolzwil. Er nimmt seit dem 1. Januar 2018 Einsitz im Gemeinderat und führt das Ressort «Marketing und Umwelt». Nach der Ende Oktober 2018 eingereichten Demission des Gemeindepräsidenten Urs Hodel (CVP) per 31. März 2019 übernahm er als Stellvertreter auch dessen Funktionen.

Vor seiner Frühpensionierung im Sommer 2018 war Roland Wermelinger Leiter für die Produktionsplanung und -steuerung bei den SBB Region Zürich tätig und hatte 150 Angestellte unter sich.

Sirenentest 2019

Am Mittwochnachmittag, 6. Februar 2019, 13.30 bis 14.00 Uhr, werden im ganzen Kanton die stationären und mobilen Sirenen zur Warnung und Alarmierung der Bevölkerung getestet. Nebst der Information der Öffentlichkeit über das Verhalten im Ernstfall geht es um die Überprüfung der technischen Infrastruktur.

Beim Test vom 6. Februar 2019 sind keine Verhaltensoder Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Wenn der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Umwelt und Energie: Neues Förderprogramm 2019

Seit dem 1. Januar 2019 fördert der Kanton Luzern neu Wärmepumpen. Mit Fördermitteln aus der CO2-Abgabe des Bundes auf fossile Brennstoffe schafft der Kanton finanzielle Anreize, bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Der Einbau einer Wärmepumpe ist klimafreundlicher und in den meisten Fällen einfach realisierbar.

Der Basisförderbeitrag für eine Aussenluft-Wärmepumpe beträgt Fr. 2'500.00, jener für eine Anlage, welche eine höherwertige Wärmequelle (Erdwärme oder Grundwasser) nutzt, Fr. 4'000.00. Zusätzlich wird ein Leistungsbeitrag vergütet. Er richtet sich nach der installierten thermischen Heizleistung und beträgt Fr. 100.00 für die Aussenluft-Wärmepumpe bzw. Fr. 300.00 für Wärmepumpen mit höherwertiger Wärmequelle – jeweils pro Kilowatt Nennleistung.

Fördergelder können nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich um die Hauptheizung des Gebäudes handelt und eine bestehende Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzt wird. Neben dem Heizungsersatz werden alle bestehenden Fördermassnahmen, allen voran die Sanierung der Gebäudehülle aufrechterhalten.

Mit den Fördermitteln entstehen Aufträge beim lokalen Gewerbe und der Kanton Luzern leistet einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.

Fördergesuche müssen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden. Mehr Informationen gibt es bei der Energieberatung Luzern.

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