

Aus den Verhandlungen der Standeskommission

Gastvertretung an der Muba
Das Appenzellerland ist als Gast an der Muba 2019 dabei. An der Eröffnungsveranstaltung vom 8. Februar 2019 wird Bauherr Ruedi Ulmann teilnehmen.
Anstellung einer Logopädin und einer Förderlehrperson
Aufgrund der gestiegenen Anzahl an therapie- und förderbedürftigen Kindern sind Corina Kast, St.Gallen, als Logopädin, sowie Lucia Fritsche, Appenzell, als Förderlehrperson beim Pädagogisch-therapeutischen Dienst gewählt worden. Wie bei den anderen Logopädinnen und Therapeutinnen ist das Stellenpensum der beiden Gewählten nicht fix, sondern wird monatlich nach Bedarf festgelegt.
Bewilligungen
Sammelbewilligung für Käfer- und Biberverkäufe 2019
Dem Blauen Kreuz St.Gallen-Appenzell wird für die jährlichen Käfer- und Biberverkäufe auf dem Gebiet des Kantons Appenzell I.Rh. eine Sammlungsbewilligung für die Zeit vom 25. Februar bis 20. April 2019 sowie vom 27. September bis 30. November 2019 erteilt.
Benützung Landsgemeindeplatz für Standartenübergabe
Dem Kommandanten des Aufklärungsbataillons 5 wird für die Standartenübergabe vom 24. April 2019 die Benützung des Landsgemeindeplatzes bewilligt.
Beiträge
Ausserordentlicher Beitrag an Volksbibliothek
Der Volksbibliothek wird zur Deckung ihres Finanzbedarfs für die Jahre 2019 und 2020 ein ausserordentlicher Beitrag von insgesamt Fr. 50'000.-- aus dem Swisslos-Fonds geleistet.
Unterstützung an Auftritt als Ehrengast am Marché-Concours 2019
Die Schweizerische Trachtenvereinigung erhält für den Auftritt als Ehrengast am Marché-Concours 2019, an dem auch Vereine aus dem Kanton Appenzell I.Rh. beteiligt sind, einen Beitrag von Fr. 1'500.--.
Beitragsleistung an Jubiläumsfeierlichkeiten «100 Jahre Lia Rumantscha»
Die Standeskommission spricht für die vom 1. bis 18. August 2019 in Zuoz stattfindenden Jubiläumsfeierlichkeiten «100 Jahre Lia Rumantscha» einen Beitrag von Fr. 1'000.-- aus dem Swisslos-Fonds.
Genehmigungen
Die Standeskommission hat zwei Quartierpläne und eine Änderung eines Teilzonenplans genehmigt. Im Weiteren hat sie der Tarifordnung 2019 des Alters- und Pflegezentrums zugestimmt.
Quartierpläne «Alte Linde», Bezirk Schlatt-Haslen und «Rothus ll», Weissbadstrasse, Bezirk Schwende, sowie Teilzonenplanänderung «Schulhaus/Restaurant Krone», Bezirk Gonten
Die Standeskommission hat den Quartierplan «Alte Linde», Bezirk Schlatt-Haslen, vom 25. September 2018 genehmigt. Auch dem Quartierplan «Rothus II», Weissbadstrasse, Bezirk Schwende, vom 2. Oktober 2018 wurde die Genehmigung erteilt. Im Weiteren hat die Standeskommission die Teilzonenplanänderung «Schulhaus/Restaurant Krone», Bezirk Gonten, vom 6. Juli 2018 genehmigt. Diese geringfügige Zonenplanänderung umfasst einen Abtausch von Flächen zwischen der Kernzone, der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie der Landwirtschaftszone im Umfang von 138m2.
Tarifordnung Alters- und Pflegezentrum 2019
Die vom Spitalrat verabschiedete Tarifordnung 2019 für das Alters- und Pflegezentrum weist gegenüber heute einzig bei der Pensionstaxe für Einzelzimmer eine Änderung auf. Diese Taxe wird von Fr. 138.-- auf Fr. 141.-- pro Tag angehoben. Die Standeskommission hat die Tarifordnung 2019 für das Alters- und Pflegezentrum genehmigt.
Eignerstrategie für das Gesundheitszentrum Appenzell
Die Standeskommission hat die Eignerstrategie für das Gesundheitszentrum Appenzell verabschiedet. Diese stützt sich auf das von der Landsgemeinde 2018 angenommene Gesetz und die vom Grossen Rat im Oktober 2018 gut geheissene Verordnung zum Gesundheitszentrum Appenzell ab. Sie ist ein Führungsinstrument der Standeskommission und richtet sich an den Verwaltungsrat des Gesundheitszentrums. Sie enthält Vorgaben für die Unternehmensführung und die Ziele der Standeskommission für das Gesundheitszentrum.
Am Entwurf vom August 2018, welcher dem Grossen Rat bereits im Rahmen der Beratung der Verordnung über das Gesundheitszentrum Appenzell am 22. Oktober 2018 zur Kenntnis gebracht worden war, sind nur noch einzelne kleine Anpassungen vorgenommen worden. Die Eignerstrategie tritt mit der neuen kantonalen Gesetzgebung über das Gesundheitszentrum Appenzell am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie wird auf der Homepage des Kantons aufgeschaltet.
Änderung Standeskommissionsbeschluss über die regionale Arbeitsvermittlung
Die Standeskommission hat für die Meldepflicht stellensuchender Flüchtlinge und vorläufig Angenommener die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen vorgenommen.
Aufgrund einer Änderung des Ausländergesetzes (AuG, SR 142.20) sind die kantonalen Sozialhilfebehörden seit 1. Juli 2018 verpflichtet, stellensuchende anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Die Meldepflicht gilt für alle Personen, die als arbeitsmarktfähig beurteilt werden. Die Kantone haben gemäss der Ausführungsverordnung des Bundes das Verfahren für die Meldung zu regeln. Die Standeskommission hat zur Festlegung des Verfahrens Art. 1 des Standeskommissionsbeschlusses über die regionale Arbeitsvermittlung vom 30. August 2005 (GS 837.501) mit einem zusätzlichen Absatz 3 ergänzt. Das Arbeitsamt soll nach Anhörung der direkt betroffenen Stellen die Details für das Meldeverfahren festlegen.
Die Revision des Erlasses wird zudem dazu genutzt, einzelne offene Fragen im Zusammenhang mit der Organisation der Tripartiten Kommission der Arbeitslosenversicherung zu klären.
Die Änderungen sind sofort in Kraft getreten.
Erleichterte Einbürgerungen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die erleichterte Einbürgerung folgender Personen verfügt:
Alexander Paul Piira, geboren am 28. Juli 1977, deutscher Staatsangehöriger, Ehemann der Gabriela Erika Piira geborene Bischofberger, Bürgerin von Oberegg, wohnhaft in Auslikon ZH;
Andreas Busch Sutter, geboren am 31. Mai 1976, deutscher Staatsangehöriger, Ehemann der Cornelia Ursula Sutter, Bürgerin von Appenzell, wohnhaft in Kirchberg SG.
Die genannten Personen haben damit das Schweizer Bürgerrecht, das Landrecht des Kantons Appenzell I.Rh. und im einen Fall das Bürgerrecht von Appenzell, im andern jenes von Oberegg erworben.
Geschäfte Grosser Rat
Die Standeskommission hat folgende Vorlagen beraten und an den Grossen Rat überwiesen:
Ergänzungsbotschaft zur Neufassung der Justizaufsicht;
Ergänzungsbotschaft zum Landsgemeindebeschluss betreffend Erteilung eines Rahmenkredits für ein neues Verwaltungsgebäude an der Marktgasse 14 und 16;
Ergänzungsbotschaft zum Landsgemeindebeschluss zur Revision des Energiegesetzes.
Rekursentscheide gegen eine geplante Lärmschutzwand
Wird ein Strassenabschnitt lärmsaniert, an dem auf beiden Seiten lärmbelastete Wohnhäuser stehen, ist es nicht zwingend erforderlich, die Massnahmen für beide Strassenseiten gleichzeitig zu realisieren. Die Behörden dürfen etappenweise vorgehen.
Das Bau- und Umweltdepartement möchte im Gebiet Imm auf der Westseite der Umfahrungsstrasse eine Lärmschutzwand errichten. Gegen das hierfür aufgelegte Strassenbauprojekt gingen mehrere Einsprachen ein, vornehmlich solche von Eigentümern von Wohnhäusern auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Gegen die ablehnenden Einspracheentscheide wurde bei der Standeskommission Rekurs erhoben. Darin wurde unter anderem gefordert, dass die Lärmsanierung für einen Strassenabschnitt, an dem für beide Strassenseiten eine Lärmbelastung besteht, gesamthaft vorzunehmen sei. Im konkreten Fall seien also im gleichen Strassenbauprojekt Lärmwände für die West- und die Ostseite vorzusehen.
Liegt die Lärmbelastung an einer Strasse über den Grenzwerten der eidgenössischen Lärmschutzverordnung, sind Sanierungsmassnahmen vorzunehmen. Es besteht aber keine Pflicht, dass ein bestimmter Strassenabschnitt mit einem einzigen Projekt saniert werden muss. Auch wenn gemäss Leitfaden Strassenlärm des Bundesamts für Strassen empfohlen wird, zusammenhängende Strassenabschnitte mit einem Projekt zu sanieren, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass ein anderes Vorgehen gesetzeswidrig wäre. Einerseits handelt es sich beim Leitfaden lediglich um eine Vollzugshilfe, und andererseits wird eine Gesamtprojektierung lediglich empfohlen. Der Vollzugsbehörde bleibt damit in der Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen ein erheblicher Ermessens- und Gestaltungsspielraum. So kann sie insbesondere die Sanierung etappenweise planen. Bleibt nach der ersten Etappe für die gegenüberliegende Strassenseite ein Sanierungsbedarf, besteht dafür ein Anspruch auf entsprechende Massnahmen. Ob diesem Anspruch dann mit einer Lärmschutzwand oder auf andere geeignete Weise entsprochen wird, wird wiederum dem Ermessen der Behörde obliegen.