

Aus den Gemeindenachrichten vom 10. Januar 2019

35 Stimmberechtigte wohnten der letzten Gemeindeversammlung des Jahres, der «Budgetgmeini» bei. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle allen stimmberechtigten Personen, welche auch in diesem Jahr von ihren politischen Rechten Gebrauch machten und eine oder mehrere Gemeindeversammlungen besucht haben. Dies ist absolut nicht selbstverständlich und spricht für eine gelebte demokratische Dorfgemeinschaft. Am Ende der Versammlung durfte Gemeindepräsident Hannes Niklaus, Gemeinderat Peter Hügli nach acht Jahren im Gemeinderat verabschieden. Die Gemeindeversammlung dankte Peter Hügli mit Applaus.
DIE GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 12. DEZEMBER 2018 HAT BESCHLOSSEN:
1. Budget 2019; Festsetzung der Steueranlagen und der Gebührenansätze
.//. Die Gemeindeversammlung genehmigt
a) das Budget der Erfolgsrechnung 2019, das einen Aufwandüberschuss von CHF 172'788.00 ausweist;
b) Die Investitionsrechnung 2019, welche einen Ausgabenüberschuss von CHF 158'000.00 ausweist;
c) die Steuer- und Gebührenansätze 2019, welche gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
d) Der Aufgaben- und Finanzplan 2019 bis 2023 wird zur Kenntnis genommen.
2. Sondervorlage, Wegverbreiterung Grüt Teil A, CHF 190'000.00
.//. Die Gemeindeversammlung stimmt der Sondervorlage, Wegverbreiterung Grüt Teil A, in der Höhe von CHF 190'000.00 grossmehrheitlich zu.
3. Sondervorlage, Wegverbreiterung Grüt Teil B, CHF 50'000.00
.//. Die Gemeindeversammlung lehnt die Sondervorlage, Wegverbreiterung Grüt Teil B, in der Höhe von CHF 50'000.00 ab.
4. Sondervorlage, Wegverbreiterung Chastelweg, CHF 35'000.00
.//. Die Gemeindeversammlung lehnt die Sondervorlage, Wegverbreiterung Chastel weg, in der Höhe von CHF 35'000.00 ab.
5. Genehmigung Einbürgerungsreglement.
.//. Die Gemeindeversammlung stimmt dem neuen Einbürgerungsreglement bei einer Enthaltung zu.
6. Verschiedenes
Gemäss Versammlungsprotokoll
Beschwerde
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss § 172 ff. Gemeindegesetz Beschwerde erhoben werden, die schriftlich zu begründen und innerhalb von 10 Tagen ab Beschlussfassung an den Regierungsrat, Landeskanzlei, 4410 Liestal, einzureichen ist.
Referendum
Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind gemäss § 49, Gemeindegesetz, einer Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Zehntel der stimmberechtigten Personen der Gemeinde innert 30 Tagen beim Gemeinderat schriftlich verlangt wird. Gegen Budget und Rechnung ist das Referendum ausgeschlossen.